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Neue Geschützte Wirbellose Arten im Mittelmeer

Die marine Biodiversität im Mittelmeer profitiert von einem neuen Fortschritt mit der Aufnahme von wirbellosen Arten in den Umweltschutzcode. Diese Entwicklung zielt darauf ab, den Schutz dieser wesentlichen Organismen angesichts der Bedrohungen, die auf ihnen lasten, zu verstärken.

Eine Erweiterte Liste von Geschützten Wirbellosen

Der französische Umweltschutzcode wird um eine Liste von geschützten Meereswirbellosen im Mittelmeer erweitert. Die Zerstörung, das Fangen, die absichtliche Störung, der Transport und der Handel mit diesen Arten sowie die Zerstörung ihrer Lebensräume sind nun strengstens verboten. Einige dieser Arten waren bereits international geschützt, und dieses nationale Update ist Teil einer Strategie zur Erhaltung der marinen Ökosysteme, die den internationalen Verpflichtungen Frankreichs entspricht.

Nahaufnahme der Augen eines Tritons, fotografiert während der Gombessa-Expedition in den Tiefen des Mittelmeers

Bereits Geschützte Arten

Früher genossen mehrere Arten von Wirbellosen einen vollständigen Schutz in den Mittelmeergewässern, darunter:

  • Große Muschel (Pinna nobilis): bedroht durch eine Epizootie.
  • Meeresdattel (Lithophaga lithophaga): schutzbedürftiger Molluske durch zerstörerischen Fischfang.
  • Riesen-Patelle (Patella ferruginea): endemische Art im Rückgang.
  • Einzelner Koralle (Astroides calycularis): endemisch im westlichen Mittelmeer.
  • Roter Koralle (Corallium rubrum): für die Schmuckherstellung genutzt.
  • Schwarze Porzellanmuschel (Luria lurida): Gastropode mit glänzender Schale.

Diese Arten sind in Anhang II des Protokolls über speziell geschützte Gebiete von mediterraner Bedeutung (Protokoll ASP/DB) der Barcelona-Konvention aufgeführt, was eine strenge Schutzmaßnahme erfordert.

Der winzige Seestern, kaum breiter als ein Posidonia-Blatt in seinem bevorzugten Lebensraum.

Neue Hinzufügungen zur Liste

Die am 8. Juli veröffentlichte Verordnung der Ministerin für ökologische Transition erweitert die Liste der geschützten Meereswirbellosen. Unter den neuen Arten sind Schwämme und Nesseltiere besonders vertreten, insgesamt 24 Arten. Hier sind einige Beispiele:

Schwämme

  • Gelber Schwamm (Aplysina aerophoba)
  • Gelber Höhlenschwamm (Aplysina cavernicola)
  • Gemeiner Axinelle (Axinella polypoides)
  • Raubschwamm (Lycopodina hypogea / Asbestopluma hypogea): 1992 in der Nähe von La Ciotat entdeckt.
  • Isidella elongata: Alcyonarian mit zerbrechlichen Kolonien.
Ein Axinelle-Schwamm.
Foto: Dominique Barray.

Echinodermen und Mollusken

  • Zwergseestern der Posidonien (Asterina pancerii): Miniatur-Seestern.
  • Violetter Seestern (Ophidiaster ophidianus): mit seinen langen, dünnen Armen.
  • Diademseeigel (Centrostephanus longispinus): elegant und seit 1992 geschützt.
  • Stachelmuschel (Pinna rudis): weniger betroffen von der Krise der großen Muschel.
  • Gastropoden: sieben neue Arten, darunter:
    • Triton (Charonia lampas): der größte mediterrane Gastropode.
    • Kleines Vermet (Dendropoma cristatum).
    • Gestreifte Mitre (Episcomitra zonata).
    • Verschmutzte Porzellanmuschel (Naria spurca).
    • Große Ranelle (Ranella olearium).
    • Gerippte Tonne (Tonna galea): kann bis zu 30 cm erreichen.
    • Birnenporzellan (Zonaria pyrum).

Auswirkungen dieser Änderungen

Die Anwendung internationaler Konventionen, wie der von Barcelona, erfordert eine Umsetzung in französisches Recht, um rechtlich bindend zu sein. Diese Verordnung ermöglicht es Frankreich, Rechenschaft abzulegen und gleichzeitig einen verstärkten nationalen Schutz zu bieten. Dies erleichtert das Eingreifen der Behörden in Bezug auf die Kontrolle von Fang und Entnahmen sowie rechtliche Verfolgungen.

Die Umsetzung von Texten auf nationaler Ebene ermöglicht die Anwendung von strafrechtlichen und administrativen Sanktionen, wie Geldstrafen oder Gefängnisstrafen. Ohne diese Umsetzung wäre die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen schwieriger durchzusetzen.

Weitere Texte zu geschützten Arten sind in Vorbereitung. Laut dem Ministerium ist diese Verordnung Teil eines umfassenden Ansatzes zur Ergänzung der Listen geschützter Meeresarten gemäß Artikel L. 411-1 des Umweltschutzcodes. Die nächsten Maßnahmen sollten sich auf Pflanzenarten und Fische beziehen.

Um die vollständige Verordnung einzusehen, besuchen Sie bitte Légifrance.

Schlussfolgerung

Mit der Aufnahme neuer geschützter Meereswirbellosen verstärkt Frankreich sein Engagement für den Erhalt der Biodiversität im Mittelmeer. Diese Maßnahmen sind entscheidend für das Überleben dieser bedrohten Arten und die Gesundheit der marinen Ökosysteme.

Dieser Artikel, ursprünglich von Isabelle Croizeau für unsere Printausgabe verfasst, wurde für das Web angepasst.
Fotos: Laurent Ballesta – Gombessa.

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